Vorgehen bei witterungsbedingtem Ausfall von Präsenzunterricht

Witterungsbedingter Ausfall von Präsenzunterricht (z.B. aufgrund von Glatteis, Sturm oder Hitze) entsteht immer kurzfristig. Ein Organisationsplan ist künftig definiert wie folgt:

 

Auslöser: Maßgeblich sind die Informationen auf der Webseite des Schulträgers www.hannover.de sowie die der Verkehrsmeldezentrale https://www.vmz-niedersachsen.de/schulaus- fall/. In der Regel wird hier der Präsenzunterricht abgesagt und eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler zugesagt, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind.

Informationsverteilung: Die Schulleitung informiert die Schülerinnen und Schüler, das Kolle- gium und den Schulelternrat per Mail und die Schulöffentlichkeit über die Schulhomepage.

Präsenz im Schulgebäude: Die Kollegiale Schulleitung, die Schulhausmeister, die Schulverwal- tungskräfte, die Mitarbeitenden des Kooperationspartners im Ganztag des Primarbereichs und die sozialpädagogischen Fachkräfte sind zur Aufrechterhaltung der Verwaltung und der Notbetreuung im Schulgebäude anwesend, sofern sie den Dienstort sicher erreichen können. Alle anderen Mitarbeitenden bleiben zu Hause.

Notbetreuung und Distanzunterricht: Die Betreuung bezieht sich auf die Jahrgänge 1-7 in der Zeit zwischen 08:00 und 13:00 Uhr. Verantwortlich sind im Primarbereich die PB-Leitung und der Kooperationspartner im Ganztag des Primarbereichs und im Sekundarbereich I die sozial- pädagogischen Fachkräfte. In den Jahrgängen 8-13 findet Unterricht nach Plan in Distanzformaten statt.

Mensa: Der Mensabetrieb wird eingestellt. Die Mitarbeitenden der LHH und des Caterers in- formieren sich selbständig über die o.g. Webseite.

Schulveranstaltungen: Witterungsbedingter Unterrichtsausfall schließt immer auch alle au- ßerunterrichtlichen Schulveranstaltungen ein. Die veranstaltenden Kolleginnen und Kollegen sorgen für die notwendigen Absagen.

Unterrichtsorganisation: Das Team der UO arbeitet im Homeoffice. Krankmeldungen erfolgen daher bis 07:45 Uhr per Mail an die persönlichen Mailadressen der Unterrichtsorganisation.

Dienstvereinbarung: In Punkt 4.8. regelt die Dienstvereinbarung die Zählung von Plus- und Minusstunden wie folgt: Fallen witterungsbedingt Unterrichtsstunden aus, gelten diese als nicht erteilt und die Kolleginnen und Kollegen erhalten Minusstunden. Leisten Kolleginnen und Kollegen statt ihres Unterrichts in der Zeit notwendige Gemeinschaftsarbeit (Fachräume aufräumen / Einheitenplanung für die Fachbereiche / Elterninformation und Notgruppe im Primarbereich ...),melden sie dies bei der UO an und vermeiden dadurch das Anfallen von Mi- nusstunden. Distanzunterricht gilt als erteilt.

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